Abrechnung

Meine therapeutischen Leistungen werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, GebüH 1985, abgerechnet.

Sie zahlen ausschließlich per Rechnung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für einen Heilpraktiker. Sie müssen die Kosten daher selbst tragen.

  • Zusatzversicherung
    Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung beim Heilpraktiker miteinschließen. Ich habe bislang durchweg gute Erfahrungen mit diesen Zusatzversicherungen gemacht und kann Sie daher empfehlen. Die Kosten für den Heilpraktiker werden i.d.R. voll oder z.B. zu 80% je nach Vertrag übernommen.
  • Privatversicherte
    Die Behandlungskosten werden ganz oder teilweise übernommen, wenn der Heilpraktiker im Vertrag mitversichert ist. Das können Sie aber auch in Ihrem Vertrag nachlesen oder bei Ihrer Versicherung erfragen.
  • Beihilfestellen
    Häufig wird die Hälfte der Kosten übernommen, wenn die Rechnung auf der Grundlage der Beihilfetarife erstellt worden ist.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass trotz korrekter Rechnungsstellung besonders bei den Privaten Krankenversicherungen, immer wieder einzelne therapeutische Leistungen nicht voll übernommen oder sogar komplett gestrichen werden. Nicht erstattete Leistungen müssen Sie dann selbst tragen.

  • Behandlungstermine

    Da ich eine reine Bestellpraxis führe, gibt es für Sie auch keine Wartezeiten. Alle Termine werden verbindlich für Sie und nach Absprache mit Ihnen reserviert. Sollten Sie mal einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, informieren Sie mich bitte 1 – 2 Tage vorher darüber.